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16.11.2016

Verheerendes Signal

NSA-Selektoren weiter unter Verschluss. Gastkommentar

Von André Hahn
Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitere Chance verpasst, die Oppositionsrechte im Parlament zu stärken. Die Entscheidung der Karlsruher Richter bedeutet im Kern: Die von der Bundesregierung zugesagte Vertraulichkeit bei Geheimdienstoperationen zwischen BND und NSA wiegt offenbar schwerer als das im Grundgesetz verankerte Kontrollrecht der gewählten Abgeordneten gegenüber der Exekutive. Staatswohlerwägungen gehen vor Aufklärung. Mit dieser Begründung wurde die ...

Artikel-Länge: 2813 Zeichen

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