06.06.2002
Urteile im Düsseldorfer Neonaziprozeß
Fünf Täter wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt
Von Pierre Briegert
Vier Verhandlungstage dauerte es, bis am Montag das Urteil vor dem Düsseldorfer Jugendschöffengericht gesprochen war. Am 13. Juni 2001 waren der AStA-Sprecher der Düsseldorfer Uni, Christian Happ, und zwei Begleiter zufällig drei rechten Skins begegnet und von diesen mit »Sieg-Heil«-Rufen angepöbelt worden. Nach einem Wortgefecht setzten die drei späteren Opfer ihren Weg fort, wurden aber später von sechs Personen angegriffen. Sven Ripphahn und Sven Gustavsohn, beid...
Artikel-Länge: 2923 Zeichen


