31.10.2016
Lückenhaftes Gesetz
Familienministerin Schwesig legt Entwurf zu Entgeltgleichheit vor. Nur große Firmen müssen handeln
Von Claudia Wrobel
Der Grundsatz »gleiches Geld für gleiche Arbeit« sollte eine Selbstverständlichkeit sein, gilt aber in der BRD nur sehr eingeschränkt. Dort wo Beschäftigte über einen Tarifvertrag einen kollektiven Schutz genießen, kommt er eher zum Tragen. Allerdings nimmt die Tarifbindung kontinuierlich ab und lag im vergangenen Jahr nur noch für 59 (West) beziehungsweise 49 Prozent (Ost) der Beschäftigten. Einen Schritt, die Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen herzustel...
Artikel-Länge: 4354 Zeichen


