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22.10.2016

Gefährlicher Bürgerkontakt

Bundesverwaltungsrichter: Informationsfreiheit gilt nicht für Jobcenter. Herausgabe von Telefonnummern gefährde deren Arbeit und die öffentliche Sicherheit

Von Susan Bonath
Behörden sollen für Bürger telefonisch erreichbar sein. Das gebietet das Informationsfreiheitsgesetz. Bei vielen Jobcentern ist das anders: Wer dort anruft, landet im Callcenter, Warteschleife inklusive. Schnelle Hilfe ist selbst bei akuter Existenznot so gut wie ausgeschlossen. Und nun die Überraschung: Das darf so bleiben, entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (­BVerwG) in Leipzig. Es lehnte die Revision von vier Klägern ab (jW berichtete). Die Hera...

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