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14.10.2016

»Gesetze verbieten politische Aktivität nicht«

Aberkennung der Gemeinnützigkeit von ATTAC: Termin vor Hessischem Finanzgericht steht fest. Entscheidung betrifft viele. Gespräch mit Andreas van Baaijen

Interview: Claudia Wrobel
Das Finanzamt Frankfurt am Main hat Ihnen im Jahr 2014 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Sie haben dagegen Klage eingelegt, und nun steht der Termin für das Verfahren fest: Am 10. November wird vor dem Hessischen Finanzgericht verhandelt. Was erwarten Sie von dem Prozess?Es wird, wie auch immer, eine richtungweisende Entscheidung des Finanzgerichtes. In der Aberkennung der Gemeinnützigkeit geht es um zentrale Fragen, was Zivilgesellschaft darf und was nicht. Das wird ...

Artikel-Länge: 4240 Zeichen

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