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24.09.2016

Baggerfraktion muss nachsitzen

Weservertiefung: Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig. Gericht weist Weg zur Mängelbehebung

Von Burkhard Ilschner
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zur geplanten Weservertiefung für »rechtswidrig und nicht vollziehbar« erklärt. Für den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Bremen als Kläger könnte dieser Erfolg aber nur temporär sein, denn das Gericht hat den Planern auch mitgeteilt, sie könnten die bestehenden Mängel »durch ein ergänzendes Verfahren« beheben.Bremen und Niedersachsen hatten die Flussvertiefung beim Bund beantragt: I...

Artikel-Länge: 3833 Zeichen

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