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18.05.2002

Tierisch

Grundgesetz schützt nun jede Kreatur - arbeitswillige Menschen ausgenommen

Von Dieter Schubert
Wenn in Deutschland schon dem Recht auf Arbeit kein Verfassungsrang gebührt, warum dann nicht den Tierschutz ins Grundgesetz aufnehmen? Vermutlich hat dieser Gedanke keine Rolle gespielt, als sich der Bundestag am Freitag in Berlin fraktionsübergreifend dazu durchrang, den Schutz der Tiere als Staatsziel zu definieren. Damit ist die BRD Vorreiter in Europa, wo man sich aus bürgerlichem Verständnis immer gern aufs Christentum und den daraus abgeleiteten Respekt für a...

Artikel-Länge: 1583 Zeichen

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