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08.09.2016 / Inland / Seite 1

Eltern haften für ihre erwachsenen Kinder

Urteil: Hartz-IV-Bezieher und sein Vater in einem Haushalt sind eine »Bedarfsgemeinschaft«

Leben erwachsene Hartz-IV-Bezieher bis zum Alter von 25 Jahren in einem Haushalt mit ihren Eltern, werden sie als sogenannte Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter definiert. Die Kinder müssen sich das Einkommen ihrer Eltern mindernd auf die Höhe ihrer staatlichen Leistungen anrechnen lassen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Damit wurde die Klage eines Hartz-IV-Beziehers zurückgewiesen, der mit seinem verrenteten...

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