03.09.2016
Diagnose: Selber schuld
Ersatzansprüche der Jobcenter bei »sozialwidrigem Verhalten«. Präzisierung der Praxis, sagt die Behörde. Gesetzesverschärfung, sagt der Experte
Von Claudia Wrobel
So neu, wie Bild es darstellt, ist die harte Hand gegen Hartz-IV-Bezieher nicht. Die Beispiele, die das Blatt am Freitag nannte, für Fälle, in denen das Jobcenter Leistungen zurückverlangen kann, seien bereits seit Jahren gelebte Praxis, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Nachfrage von jW sagte. Allerdings hatten diese zuvor keinen Gesetzesrang, sondern seien in den Handlungsanweisungen für die Sachbearbeiter festgeschrieben gewesen. Seit 20....
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