Zum Inhalt der Seite
03.09.2016

Diagnose: Selber schuld

Ersatzansprüche der Jobcenter bei »sozialwidrigem Verhalten«. Präzisierung der Praxis, sagt die Behörde. Gesetzesverschärfung, sagt der Experte

Von Claudia Wrobel
So neu, wie Bild es darstellt, ist die harte Hand gegen Hartz-IV-Bezieher nicht. Die Beispiele, die das Blatt am Freitag nannte, für Fälle, in denen das Jobcenter Leistungen zurückverlangen kann, seien bereits seit Jahren gelebte Praxis, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Nachfrage von jW sagte. Allerdings hatten diese zuvor keinen Gesetzesrang, sondern seien in den Handlungsanweisungen für die Sachbearbeiter festgeschrieben gewesen. Seit 20....

Artikel-Länge: 5257 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90