01.09.2016
Zweierlei Maß vor Gericht
PKK-Mitgliedschaft wird härter als Kriegsverbrechen bestraft
Von Nick Brauns
Wegen Mitgliedschaft in einer »terroristischen Vereinigung im Ausland« nach Paragraph 129b wurde der kurdische Aktivist Mustafa Celik am Dienstag vom Oberlandesgericht (OLG) Celle zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es aufgrund der Aussagen von Polizei- und Geheimdienstzeugen sowie abgehörten Telefonaten und SMS als erwiesen an, dass Celik hauptamtlicher Kader der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) war. Eigenhändige Strafta...
Artikel-Länge: 3800 Zeichen


