24.08.2016
Audi-Besitzer muss Geduld zeigen
»Gelegenheit zur Nachbesserung«: Gericht verwirft Rückgabe eines Pkw mit Betrugssoftware
Käufer von Dieselfahrzeugen mit Betrugssoftware aus dem VW-Konzern können ihr Auto nicht einfach an den Händler zurückgeben. Zunächst müssen sie dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung geben, entschied am Dienstag das Landgericht Düsseldorf. Der Käufer müsse es hinnehmen, dass eine entsprechende Rückrufaktion Zeit benötige, so der Beschluss (Az.: 6 O 413/15). Damit wies das Landgericht den Erwerber eines Pkw vom Typ Audi ab. Der hatte vom Händler verlangt, das 20...
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