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24.08.2016

»Die ›vorläufige Anwendung‹ ist brandgefährlich«

Rechtsgutachten: EU kann CETA nicht einfach in Kraft setzen und Mitgliedsstaaten danach abstimmen lassen. Ein Gespräch mit Roman Huber

Interview: Claudia Wrobel
Sie haben, zusammen mit dem BUND, Campact, Greenpeace und Foodwatch, ein Gutachten in Auftrag gegeben zum »Freihandelsabkommen« der EU mit Kanada. Diese Expertise besagt, dass CETA nicht gestoppt werden kann, selbst wenn es wie geplant zunächst nur vorläufig in Kraft gesetzt wird. Können Sie bitte kurz erläutern, zu welchem Ergebnis es gekommen ist? Der Völkerrechtler Wolfgang Weiß hat ein sehr interessantes Gutachten vorgelegt, das in zwei Teile gegliedert ist. ...

Artikel-Länge: 4381 Zeichen

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