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23.08.2016

Klarstellung nicht nötig

Wer sind die »Dritten«, von denen die Hartz-IV-Behörden Auskünfte über Bezieher einholen wollen? Hamburgs Senat weiß es nicht, das Bundesministerium sagt es nicht

Von Susan Bonath
Seit drei Wochen ist die Hartz-IV-Reform in Kraft. Nun sorgt der neue Gesetzesdschungel für Verwirrung. Unklar ist etwa die in die Bußgeldvorschriften aufgenommene Verpflichtung an die Leistungsbezieher, Auskünfte von Dritten einholen zu lassen (siehe jW vom 30. Juli). Können danach auch Nichtleistungsbezieher, die mit dem Betroffenen in irgendeinem finanziellen Bezug stehen, zu Angaben über den Betroffenen unter Androhung eines Ordnungsgeldes verpflichtet werden? D...

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