16.08.2016
Antidemokratischer Geist
Vor 60 Jahren wurde die Kommunistische Partei Deutschlands verboten. Das Urteil der Verfassungsrichter lieferte die Blaupause für Repressionen gegen alle fortschrittlichen Kräfte in der BRD
Von Ralph Dobrawa
Am 17. August 1956 verkündete das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Das Urteil lautete folgendermaßen: 1. Die Kommunistische Partei Deutschlands ist verfassungswidrig. 2. Die Kommunistische Partei Deutschlands wird aufgelöst. 3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Kommunistische Partei Deutschlands zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen. 4. Das Vermögen de...
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