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16.08.2016

Zu tilgen?

Von Wiglaf Droste
Trostfern und bar jeder Phantasie rhabarbert der ISler jedweder Couleur herum, dieses oder jenes völlige Beliebige, an dem er sich gerade Erregtheit verschafft, unbedingt zerstören oder entfernen zu wollen, nein: aus zivilisatorischen Gründen sogar zu müssen. Stammt so eine Rechtwinkel-Kantholzbirne aus Deutschland, kommt der bürokratendeutsche Terminus »ist zu« zur Anwendung, und alles, das nervt, »ist zu entfernen«, »ist zu exekutieren«, »ist zu tilgen«, egal, ob ...

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