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11.08.2016

Abgeschrieben: Entschädigung von Castor-Gegnern

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. erklärte am Mittwoch zum Karlsruher Urteil zur Entschädigung von Castor-Gegnern:Die Polizei muss sich erneut durch das Bundesverfassungsgericht rüffeln lassen: Wenn sich Demonstranten rechtswidrig an einer Schienenblockade beteiligen, darf die Polizei sie trotzdem nicht ohne Einschalten eines Richters in Gewahrsam nehmen.Beim letzten Castortransport im Herbst 2011 hatten rund 3.000 Menschen bei Harlingen die ...

Artikel-Länge: 3316 Zeichen

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