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10.08.2016 / Schwerpunkt / Seite 3

Antikommunistische Paranoia

Vor fast 60 Jahren wurde die KPD verboten. Der empfindlichste Schlag gegen die ­politische Linke nach der Befreiung vom Faschismus

Markus Bernhardt

Vor fast 60 Jahren, am 17. August 1956, verbot das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) geführten damaligen Regierung die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Damit wurde zum zweiten Mal – nach der faschistischen »Sozialistischen Reichspartei« (SRP) – ein Parteiverbot in der bundesdeutschen Geschichte ausgesprochen.

Die perfide Ausschaltung traf die KPD und ihre Mitglieder schwer. Nur elf Jahre nach der Befreiung vo...

Artikel-Länge: 6518 Zeichen

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