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Demonstrantin wegen Plastikfolie verurteilt

Frankfurt am Main. Eine »Blockupy«-Sympathisantin muss 600 Euro Geldstrafe zahlen, weil sie an den Demonstrationen zur Einweihung der Europäischen Zentralbank 2015 mit einer Plastikfolie auf dem Kopf teilnahm. Das Amtsgericht sah am Freitag darin eine nach dem Versammlungsgesetz verbotene »Schutzbewaffnung«. Damit könnten polizeiliche Maßnahmen wie der Einsatz von Pfefferspray vereitelt oder wirkungslos gemacht werden. Während der Verhandlung gegen die 27jährige kam es zu Tumulten – die Richterin verwies mehrere Zuschauer aus dem Saal. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.08.2016, Seite 4, Inland

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