04.05.2002
Komplize des Kinderhandels
Deutschland verstößt gegen geltendes Völkerrecht im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen
Von Ralf Wurzbacher
Das Ignorieren von Bestimmungen des Völkerrechts ist kein urtypisch US-amerikanisches Phänomen. Auch in der Bundesrepublik scheren sich Regierung und Behörden nur so lange um internationales Recht, wie es politisch in den Kram paßt. Hierfür liefert die deutsche Praxis im Umgang mit ausländischen Minderjährigen, die durch Menschenhändler oder als unbegleitete Flüchtlinge ins Land gelangten, ein fatales Beispiel. »Nicht das Wohl des Kindes leitet das Handeln deutscher...
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