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02.08.2016

Zumutbar oder nicht

Arbeitsrechtler bewerten Entscheidung zu Schadenersatzansprüchen bei Streik ­unterschiedlich. Urteil wird in jedem Fall Folgen haben

Von Claudia Wrobel
Einig sind sich die Juristen: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt von vergangener Woche, wonach die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) nach einem Streik schadenersatzpflichtig sein soll, ist wegweisend. Es erhöht das finanzielle Risiko eines Ausstands gewaltig. Bei der Einordnung allerdings gibt es Differenzen: »Das Streikrisiko ist aus meiner Sicht in unzumutbarer Weise gestiegen«, zitierte die Nachrichtenagentur dpa am Montag den Bremer Arbeitsr...

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