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01.08.2016
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Generalbundesanwalt gegen Gesetzesverschärfung
Köln. Generalbundesanwalt Peter Frank sieht keinen Grund für eine Gesetzesverschärfung wegen Terrorismusgefahr. »Wir kommen mit den bestehenden Rechtsnormen sehr gut klar, was den islamistischen Terrorismus anbelangt«, sagte Frank am Sonntag in einem Interview im Deutschlandfunk. Zugleich hält er an der Ablehnung der sogenannten Quellen-TKÜ fest. Dabei geht es um die Überwachung verschlüsselter Kommunikation eines Verdächtigen durch ein Programm, das auf seinem Computer aufgebracht wird. Dies sei durch die geltende Rechtslage nicht gedeckt. (AFP/jW)
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