27.07.2016
Förderung für Reiche
Elterngeld weiter mit Hartz IV verrechnet
Von Susan Bonath
Millionen Kinder leben in der Bundesrepublik unter der Armutsgrenze. Für den Gesetzgeber ist das ebensowenig ein Problem wie für das Bundessozialgericht (BSG). Am Dienstag verwarf es eine entsprechende Klage als unzulässig und entschied damit, dass es nichts zu entscheiden gibt: Das Elterngeld, das junge Familien oder Alleinerziehende bis zu 14 Monate nach der Geburt eines Kindes bekommen, wird weiterhin als Einkommen komplett auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Kl...
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