24.04.2002
»Gefährliche Botschaft« für Studenten
Berliner Kammergericht gibt Personendaten der Rasterfahndung frei
Von Rainer Schultz
Das Kammergericht Berlin hob mit seiner jetzt bekannt gewordenen Entscheidung zur Rasterfahndung vom 16. April vorausgegange Urteile erster Instanz wieder auf. Damit ist der seit September 2001 erfolgte Datenabgleich auch in Berlin nachträglich für rechtens erklärt worden. Seitdem wurden allein an Berliner Hochschulen 3000 personenbezogene Datensätze von Studenten »vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit« und mit »vermutlich legalem Aufenthaltsstatus« an das L...
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