02.07.2016
Rechte setzen sich durch
Österreich: Bundespräsidentenstichwahl muss wiederholt werden. Verfassungsgericht gibt Anfechtung durch Chef der rechten FPÖ statt
Von Simon Loidl, Wien
Am Freitag hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien die Stichwahl um das österreichische Bundespräsidentenamt vom 22. Mai dieses Jahres für ungültig erklärt. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sagte, dass zwar keine Manipulationen festgestellt wurden, bei der Handhabung der Briefwahlstimmen jedoch gegen geltende Bestimmungen verstoßen worden sei. Die Anfechtung durch den Chef der rechten Freiheitlichen Partei (FPÖ), Heinz-Christian Strache, betraf mutmaßliche Unr...
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