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09.05.1997

Bohl: Der Tresor bleibt zu

Bonn lehnt erneut Rente für NS-Opfer in Osteuropa ab

Von Andreas Spannbauer
Die bloße Zugehörigkeit zur SS allein begründet noch keinen Rentenanspruch. Das verkündete Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) am Mittwoch. Vielmehr, so erläuterte Bohl in Bonn die Feinheiten des bundesdeutschen Rentensystems, könnten Angehörige der Waffen-SS nur unter bestimmten Umständen eine Kriegsopferrente beziehen. Um in den Genuß der staatlichen Leistungen zu kommen, müßten diese »wie andere Soldaten im kriegsmäßigen Einsatz schwerwiegende und fortdauern...

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