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22.06.2016

Karlsruhe hört auf den EuGH

»Bail-out« durch EZB? Verfassungsgericht sieht keine Staatsfinanzierung per Notenpresse

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Absicht, die Europäischen Zentralbank (EZB) am Staatenretten zu hindern. Die EZB darf im Krisenfall unter Beteiligung der Bundesbank Euro-Ländern durch Kauf von deren Schulden (Staatsanleihen) unter die Arme greifen. Unbegrenzt. Das 2012 beschlossene EZB-»Rettungsprogramm« OMT (Outright Monetary Transactions) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit beim Ankauf der Wertpapiere die Bedingungen des Europäischen Gerichtshofs ...

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