17.06.2016
»Deutschland hinkt der Istanbul-Konvention hinterher«
Neue Richtervereinigung plädiert für Sexualstrafrecht, das Grundsatz »Nein heißt nein« ernst nimmt. Gespräch mit Carsten Löbbert
Interview: Gitta Düperthal
Vergewaltigung ist in Deutschland zwar strafbar – allerdings muss dazu nach geltender Rechtslage der Täter Zwang angewendet haben, um die sexuelle Handlung vorzunehmen. Die Neue Richtervereinigung sieht dabei eine »Strafbarkeitslücke« – inwiefern?Das Problem sehen wir darin: Strafverfolgung nach deutschem Recht ist in diesem Bereich nur vorgesehen, wenn die Tat in einer »besonderen Situation« erfolgt. Nach einer häufig zugrunde gelegten Auslegung des Gesetzes reicht...
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