16.06.2016
Geleitet von Vorurteilen
Obwohl Langzeiterwerbslosen der Mindestlohn zunächst nicht zusteht, stellen Chefs sie nicht ein
Von Johannes Supe
Deutsche Unternehmen nutzen die Ausnahmeregelungen des Mindestlohngesetzes, die eine schlechtere Bezahlung von Langzeiterwerbslosen möglich machen, kaum. Das ergab offenbar eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB). Frei zugänglich ist die Erhebung noch nicht. Die Veröffentlichung liege beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, erklärte das IAB auf Nachfrage von jW. Das Ministerium müsse zunächst den Bundestag über die Ergebnisse inf...
Artikel-Länge: 2551 Zeichen


