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09.06.2016

Der »zweite Impuls«

NSU-Prozess: Carsten S. ­könnte nach Jugendstrafrecht ­verurteilt werden. Der Aussteiger ­brauchte mehr als einen Anlauf für ­umfassende Aussagen

Von Claudia Wangerin, München
Der Psychiater Professor Norbert Leygraf sollte am Mittwoch im Münchner NSU-Prozess darüber Auskunft geben, ob der Angeklagte Carsten S. nach seiner Persönlichkeitsreife um die Jahrtausendwende noch als Jugendlicher anzusehen war. Der 1980 geborene Neonaziaussteiger steht wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Laut Geständnis hat er zur fraglichen Zeit eine Pistole an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt übergeben, die heute als ausführende Haupttäter der im September 2000 b...

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