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07.06.2016

»Das Gesetz schließt lediglich Förderung von Parteien aus«

ATTAC hat Klage gegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit eingereicht: Bildungsarbeit ist auch politisch. Gespräch mit Dirk Friedrichs

Interview: Gitta Düperthal
Mit der Behauptung, ­ATTAC sei zu politisch, hat das Finanzamt Frankfurt am Main dem Netzwerk am 14. April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen. Jetzt klagt die Organisation dagegen vorm Hessischen Finanzgericht und hat seine Klagebegründung eingereicht. Das Verfahren soll voraussichtlich Ende des Jahres beginnen. Wieso ist ATTAC aus Ihrer Sicht gemeinnützig?In Artikel 21 Grundgesetz heißt es, die Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. In einer funktio...

Artikel-Länge: 3960 Zeichen

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