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12.04.2002

Entscheidung der Verfassungsrichter: Nur noch Gnadenfrist für Wehrpflicht?

jW fragte Wolfgang Menzel, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), die sich für eine Abschaffung aller Zwangsdienste und eine Entmilitarisierung der Gesellschaft einsetzt

Interview: Thomas Klein
F: Sie sagen, die Wehrpflicht habe nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nur eine Gnadenfrist erhalten. Warum? Das Verfassungsgericht hat formaljuristisch, aber nicht in der Sache entschieden. Es hat lediglich seine Haltung von 1978 bekräftigt, daß die Wehrpflicht nicht bei jeder Änderung der Weltlage automatisch auf den Prüfstand muß und im übrigen den Schwarzen Peter an Regierung und Parlament zurückgegeben. Dem Gesetzgeber steht es frei, wie er den Ver...

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