19.05.2016
Sowohl Kunst als auch Beleidigung
Landgericht Hamburg: Gedicht mit »Schmähkritik« darf größtenteils nicht wiederholt werden
Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann erlassen. Letzterer darf den größeren Teil seines Gedichts »Schmähkritik« damit nicht wiederholen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Böhmermann hatte es am 31. März in seiner Sendung »Neo Magazin Royale« vorgetragen. Bei dem Beschluss geht es um Gedichtspassagen, die Erdogan nach Einschätzung des Gerichts ange...
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