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Bis zu fünf Jahre Haft für korrupte Ärzte

Berlin. Ärzten und Vertretern anderer Heilberufe, die sich der Korruption schuldig gemacht haben, drohen künftig bis zu drei Jahre Haft – in besonders schweren Fällen können es bis zu fünf Jahre sein. Das sieht ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vor, das nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat gebilligt hat.

Nach dem Gesetz sollen Bestechung ebenso wie Bestechlichkeit bestraft werden können. Nicht nur korrupte Ärzte sind dann von einer solchen Strafe bedroht, sondern auch die Bestechenden wie etwa Pharma-Vertreter. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.05.2016, Seite 5, Inland

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