03.05.2016
Auf Kosten der Ärmsten
Gekürztes Existenzminimum: Hartz-IV-Beziehern wurden seit 2007 mehr als 1,7 Milliarden Euro vorenthalten
Von Susan Bonath
Das Bundesverfassungsgericht deklarierte Hartz IV in mehreren Urteilen als Existenzminimum. Doch mit Leistungskürzungen, genannt Sanktionen, zwingt die Bundesregierung Erwerbslosen und Aufstockern nicht nur Wohlverhalten auf. Sie spart auch kräftig: Seit 2007 büßten Hartz-IV-Bezieher auf diese Weise insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro ein. Allein 2015 entgingen ihnen durch Kürzungen mehr als 170 Millionen Euro, 2011 waren es sogar 203,6 Millionen. Das geht aus einer ...
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