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07.05.2016

Kümmerliche Zugeständnisse

Am 8. Mai 1891 wurden in der Gewerbeordnung die Beziehungen zwischen Kapital und Arbeit neu geregelt. Die Sozialdemokratie verlangte weit mehr

Von Holger Czitrich-Stahl
Im Deutschen Reich existierte nur eine unterentwickelte Arbeiterschutzgesetzgebung. Von einem Arbeitsrecht im heutigen Sinne konnte keine Rede sein. Darin spiegeln sich die Kräfteverhältnisse wider, die sich seit der Reichsgründung im Januar 1871 eingependelt hatten. Das Kaiserreich von Preußens Gnaden war von den Fürsten unter dem Beifall der konservativen Kräfte und der nationalliberalen Bourgeoisie auf dem Rücken der Arbeiterklasse geschmiedet worden. Deren maßge...

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