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22.04.2016

Das Prinzip des Irrtums

Das Bundesverfassungsgericht hält Teile des BKA-Gesetzes für ­grundgesetzwidrig. Doch was ist, wenn Recht von Behörden ­unbeachtet bleibt?

Von Joachim Jakobs
Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Auf dem Prüfstand: das sogenannte BKA-Gesetz. In dem sind weitgehende Rechte für die Polizisten des Bundeskriminalamts zu Lasten der Bürger festgeschrieben. Das Ergebnis wirkt, als hätten die höchsten deutschen Richter die Skandale der zurückliegenden Jahre durchforstet, um »Datensammlern« die Leviten zu lesen, und Teile des Gesetzes für nicht verfassungskonform erklärt. Doch Illusionen sind unangebracht.Das Ge...

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