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22.04.2016

Rote Roben, schützende Hände

NSU-Prozess: Bundesanwälte lehnen Zeugenvernehmung von V-Mann ab, der ­mutmaßlichen Haupttäter als Vorarbeiter in Baufirma beschäftigte

Von Claudia Wangerin
In »normalen« Strafprozessen sind Streitereien zwischen Staatsanwalt und Nebenklage die Ausnahme. Nicht so bei staatlichen Verstrickungen wie im Fall des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU). Im Münchner Prozess um die langjährige Mord- und Anschlagsserie kam es am Mittwoch zu einem heftigen Eklat zwischen Opferanwälten und Anklägern. Letztere lehnten es ab, den früheren V-Mann Ralf Marschner alias »Primus« als Zeugen zu laden. Bundesanwalt Herbert Diemer sag...

Artikel-Länge: 3528 Zeichen

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