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21.04.2016

Klatsche aus Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht kassiert Großteil des BKA-Gesetzes, erklärt aber Staatsinteresse für gleichrangig mit Bürgerrechten

Von Ulla Jelpke
Beim Umbau des Bundeskriminalamts zur Spitzelbehörde musste die Bundesregierung gestern einen erheblichen Dämpfer einstecken: Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch das BKA-Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig. Das Urteil hält allerdings auch fest, dass die meisten Bestimmungen durch »flankierende« Regelungen beibehalten werden könnten.Mit dem bereits im Jahr 2009 eingeführten Gesetz erhielt das BKA weitreichende Befugnisse zur »präventiven Gefah...

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