Zum Inhalt der Seite
08.04.2016

»Ich habe 210 Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis«

Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Selbstanbau von Hanfpflanzen ist jetzt möglich. Gespräch mit Franjo Grotenhermen

Interview: Peter Wolter
Das aus der Hanfblüte gewonnene Cannabis ist nicht nur ein Rauschmittel, es dient auch als Medizin. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt den Selbstanbau von Hanfpflanzen als Heilmittel erlaubt. Für welchen Personenkreis gilt das?Der jeweilige Patient muss zwei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen Cannabisprodukte aus der Apotheke für ihn unerschwinglich sein. Zum anderen muss er eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle haben. Die gibt es nur, wenn ein Pati...

Artikel-Länge: 4335 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90