08.04.2016
»Ich habe 210 Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis«
Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Selbstanbau von Hanfpflanzen ist jetzt möglich. Gespräch mit Franjo Grotenhermen
Interview: Peter Wolter
Das aus der Hanfblüte gewonnene Cannabis ist nicht nur ein Rauschmittel, es dient auch als Medizin. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt den Selbstanbau von Hanfpflanzen als Heilmittel erlaubt. Für welchen Personenkreis gilt das?Der jeweilige Patient muss zwei Bedingungen erfüllen. Zum einen müssen Cannabisprodukte aus der Apotheke für ihn unerschwinglich sein. Zum anderen muss er eine Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle haben. Die gibt es nur, wenn ein Pati...
Artikel-Länge: 4335 Zeichen


