01.04.2016
Rechtsauslegung des Tages: Arbeitnehmerüberlassung
Ein freiberuflicher Kameramann bekommt kaum Aufträge. Kaum gründet er eine Leiharbeitsfirma und verleiht sich selbst, brummt der Laden und er hat eine Vollzeitbeschäftigung. Was klingt wie eine Geschichte mitten aus Absurdistan ist wahr und zeigt den Unsinn und den Missbrauch von sogenannter Arbeitnehmerüberlassung.Zuerst war der Kameramann bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunksender als freier Mitarbeiter beschäftigt, wie der DGB-Rechtsschutz am Donnerstag über...
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