23.03.2002
Rentenerhöhung ein Lottogewinn
Bundesverwaltungsgericht wies Wohngeldrückforderung der Stadt Dresden zurück
Von Harald Mühle
Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat am Donnerstag entschieden, daß Rentner nach einer Rentenerhöhung mit rückwirkenden Nachzahlungen nicht verpflichtet sind, zuvor erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen. Das Urteil betrifft allerdings nur Entscheidungen, die nach dem Wohngeldsondergesetz getroffen wurden, das bis Ende 1996 für die neuen Bundesländer galt. Geklagt hatte die Rentnerin Elli F. aus Dresden. Ihre Rente war im April 1996 rückwirkend zum 1.7.1990 e...
Artikel-Länge: 2077 Zeichen


