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31.03.2016

»Schwarzmarkt existiert nur, weil Cannabis verboten ist«

Staatsanwaltschaft Chemnitz sieht in Verteilen von Vogelfutter Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz. Gespräch mit Mark Neis

Interview: Heidrun Jänchen
Sie haben vom Amtsgericht Chemnitz einen Strafbefehl über 1.000 Euro wegen des Verteilens von Vogelfutter bekommen. Wie kam es dazu?Die Chemnitzer Piraten haben im vergangenen Sommer Vogelfutter aus Hanfsamen in Tütchen abgepackt, einen lustigen Flyer drangetackert und verteilt. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz sah darin einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und erwirkte im Juni 2015 einen Durchsuchungsbeschluss für unsere Geschäftsstelle. Als damaliger Vors...

Artikel-Länge: 3748 Zeichen

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