30.03.2016
Legal, wenn möglich
Hintergrund: Neonazis und Waffenbesitz
Laut Waffengesetz dürfen Personen keine Waffen führen, wenn »Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden«. Im Bundesrat hatte Hessen 2013 dafür votiert, dass Waffenbehörden Informationen beim Verfassungsschutz einholen dürfen. Das führt jedoch längst nicht immer dazu, dass Neonazis ihren Waffenschein verlieren. 400 Personen, die dieser Szene zugerechnet werden, verfügen laut Bundesamt für Verfassungss...
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