22.03.2016
Knausern beim Minimum
»Asylpaket II« und Hartz-IV-Novelle: Wie die Bundesregierung den Bedarf zur Existenzsicherung kleinrechnet. Widerspruch aus der Länderkammer
Von Susan Bonath
Eigentlich hatte sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in drei Urteilen 2010, 2012 und 2014 klar ausgedrückt: Hartz IV und Grundsicherung entsprechen dem »soziokulturellen Existenzminimum«. Dieses stehe jedem in Deutschland Lebenden zu, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Wohlverhalten. Die Bundesregierung rechnet die ohnehin kleinen Summen dennoch weiter klein, wo es geht. Das zeigte zuletzt der Bundesrat auf, der am Freitag zur geplanten Hartz-IV-Reform Ste...
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