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17.03.2016

Störerhaftung rechtswidrig

EuGH-Gutachten: Anbieter kostenloser WLAN-Netze müssen nicht für Datenklau geradestehen

Der Digitalisierung des Alltags und der Arbeitswelt will die Bundesregierung sich stellen. »Hierfür benötigen wir ausreichende öffentliche WLAN-Hotspots, also drahtlose lokale Funknetzwerke«, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf seiner Homepage. Doch die deutsche Rechtsprechung legt Anbietern öffentlicher WLAN-Zugänge erhebliche Steine in den Weg, die sogenannte Störerhaftung. Demnach sollen die Anbieter für eventuelle Rechtsverstöße von Nut...

Artikel-Länge: 3650 Zeichen

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