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08.03.2016

Gleiches Geld

Gutachten: Schlechtere Einstufung von Grundschullehrkräften ist »mittelbare Diskriminierung« von Frauen. GEW fordert gerechte Entlohnung

Von Claudia Wrobel
Eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts soll in Deutschland unter anderem durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausgeschlossen sein. Dass dem nicht immer so ist, ist eine Binsenweisheit. Das zeigt zum Beispiel die Entlohnung von Grundschullehrkräften, die zu 87,36 Prozent weiblich sind. Sie werden der Besoldungsgruppe A12 zugeordnet, für die im allgemeinen ein Bachelorabschluss ausreichend ist. Voraussetzung für das Lehramt an Grundschulen sind jedoch M...

Artikel-Länge: 2619 Zeichen

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