05.03.2016
Nur lästig oder auch gefährlich?
NPD-Verbotsverfahren: Gericht zweifelt nicht an Verfassungsfeindlichkeit – entscheidend ist vielmehr, für wie einflussreich es die Partei hält
Von Ulla Jelpke
Die erste Hürde hat das NPD-Verbotsverfahren genommen: Das Bundesverfassungsgericht nach drei mündlichen Verhandlungstagen von Dienstag bis Donnerstag dieser Woche nicht davon aus, dass staatliche V-Leute die Politik der Neonazipartei noch maßgeblich mitgestalten. Die Vertreter der Bundesländer hatten noch einmal dargelegt, dass die Informanten – elf waren es immerhin in der Führungsriege – im Jahr 2012 »abgeschaltet« worden waren. Der erste Anlauf zum Verbot im Ja...
Artikel-Länge: 7467 Zeichen


