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03.03.2016

Gezielte Enthemmung

Tote durch Polizeigewalt

Von Sebastian Carlens
Die deutsche Polizei darf in den allermeisten Bundesländern gezielt tödliche Gewalt anwenden, wenn keine anderen Mittel zur Abwendung von Gefahren für Dritte bestehen. Zusammengefasst wird die entsprechende juristische Regelung, die sich in vielen Landesgesetzen findet, unter dem Euphemismus »finaler Rettungsschuss«. Eingeführt wurde diese staatliche Lizenz zum Töten 1972. Polizisten trainieren seitdem den Treffer direkt ins Stammhirn, der zu augenblicklicher Handlu...

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