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24.02.2016

Die Bank verliert

Hessener Gericht: Keine Rückerstattung von Kapitalertragsteuer an Geldhaus der Sparkassen

Zumindest einmal hat die Bank nicht gewonnen. 50 Millionen Euro wollte sich die Dekabank zurückerstatten lassen. Soviel hatte sie 2010 an Kapitalertragsteuer zahlen müssen. Doch das hessische Finanzgericht wies die Forderung ab. Und der Richterspruch könnte noch Folgen haben: Er dürfte bei zahlreichen anderen Verfahren um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte herangezogen werden. Das vermutet zumindest das Handelsblatt (Dienstagausgabe).Bei Cum-Ex-Geschäften, auch »Dividenden...

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