11.03.2002
»Elefantöses Verfahren«
Aachen: BGS-Kritiker vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen
Von Michael Klarmann, Aachen
Seine Kritik an »verdachtsunabhängigen Kontrollen« des Bundesgrenzschutzes (BGS) hat einem 50jährigen laut Amtsgericht Aachen ein »elefantöses Verfahren« für ein »mückenhaftes Verhalten« eingebrockt. Einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sah das Gericht indes nicht, es sprach Tobias Rudolf* am Donnerstag frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, »faktischer Leiter« von unangemeldeten Aktionen der Gruppe »BürgerInnen beobachten den Bundesgrenzschutz« (...
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